1. Für weiße Fenster-Kunststoffprofile gilt: Die Garantiedauer beträgt 7 Jahre ab Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich auf Rissbildung, Witterungsechtheit und unnatürliche Farbveränderung. Jedenfalls nicht von der Garantie umfasst sind: Gehrungsrisse, Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, Mängel, die auf Unfälle, Missbrauch, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Erhaltung und Pflege und mutmaßliche Beschädigungen zurückzuführen sind.

2. Für Fenster- und Türen-Aluminiumprofile gilt: Die Garantiedauer beträgt 7 Jahre ab Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich auf Rissbildung. Jedenfalls nicht von der Garantie umfasst sind: Gehrungsrisse, Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, Mängel, die auf Unfälle, Missbrauch, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Erhaltung und Pflege und mutmaßliche Beschädigungen zurückzuführen sind.

3. Für mit Folien überzogene Fenster- und Türen-Kunststoffprofile gilt: Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich auf Ausbleichen und Ablösen der Folie. Jedenfalls nicht von der Garantie umfasst sind: Gehrungsrisse, Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, Mängel, die auf Unfälle, Missbrauch, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Erhaltung und Pflege und mutmaßliche Beschädigungen zurückzuführen sind.

4: Für pulverbeschichtete Fenster-, Türen-, Rollläden-, Markisen-, Außenjalousien- und Insektengitter-Aluminiumprofile gilt: Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich auf unnatürliche Farbveränderung. Jedenfalls nicht von der Garantie umfasst sind: Gehrungsrisse, Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, Mängel, die auf Unfälle, Missbrauch, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Erhaltung und Pflege und mutmaßliche Beschädigungen zurückzuführen sind.

5. Für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Simoplast Gerhard Simoner gilt:
Die Garantieverpflichtung der Fa. Simoplast Gerhard Simoner gilt nur unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Einbauarbeiten durch Fa. Simoplast Gerhard Simoner durchgeführt werden.
Eine Garantiepflicht wird nicht bereits durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit des Produktes ausgelöst, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Produktes unerheblich sind.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.

Die Garantie wird ausschließlich dem jeweiligen Endkunden gewährt. Garant ist in allen Fällen die Firma

Simoplast
Gerhard Simoner
Wiener Straße 38
A-3382 Loosdorf E-Mail: office@simoplast.at
Tel.: 0043 2754 6353
Fax: 0043 2754 63534

Tritt innerhalb Garantiezeitraums ein von den jeweiligen Garantiebestimmungen umfasster Mangel auf, wird dieses Produkt nach ausschließlicher Wahl der Fa. Simoplast Gerhard Simoner repariert oder ausgetauscht.

Garantieansprüche sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von einem Monat ab Bekanntwerden bzw. Sichtbarwerden geltend zu machen. Garantieansprüche sind schriftlich zu erheben, wobei E-Mail oder Fax zulässig sind.

Ist der Kunde Verbraucher gilt: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

LEBENSLANGE SICHERSTELLUNG

Wir gewähren die Sicherstellung, dass unsere-Produkte durch unsere Fachleute wiederholt so instand gesetzt werden können (Originalteile nicht verpflichtend), dass deren volle Funktionsfähigkeit ein Leben lang erhalten bleibt. Diese Sicherstellung gilt unter dem Vorbehalt, dass die Rahmenkonstruktion (= Rahmen und Flügel) keine Schäden aufweist. Die Lebenslange Sicherstellung beginnt mit dem Auftragsdatum. Die zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen Leistungen, Materialien, Arbeitszeiten etc. werden dem Kunden auf Basis der aktuellen Kostensätze in Rechnung gestellt.